Zum Stichwort Baupfusch hat das SWR-Fernsehen vor einiger Zeit in der Sendung Infomarkt den Beitrag "Wie Mängel Bauherren ruinieren" ausgestrahlt.
Darin wurde der Fall eines Ehepaars geschildert, das einen Bauträger mit der Errichtung seines Eigenheims beauftragt hatte. Da schon der Rohbau viele Mängel aufwies, verweigerte das Paar die Zahlung. Daraufhin ließ der Bauträger die Arbeiten vollständig ruhen. Diese Zeitverzögerung und die Streitigkeiten vor Gericht kosten die Bauherren bares Geld. "Mehrkosten durch solche Schäden kalkulieren jedoch die wenigsten Häuslebauer in ihre Finanzierung ein - und nicht immer können sie den Schuldigen zur Rechenschaft ziehen", so der SWR. Als Experte für Baubegleitung wurde daraufhin ein Vertreter des TÜV Süd, Filderstadt befragt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass nicht nur die Planung von Bauvorhaben, sondern insbesondere auch die "Baubegleitung" eine originäre Aufgabe von Architektinnen und Architekten ist. Durch Koordinierung und Überwachung der Handwerker sorgen sie für Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität.
Bei der Vorbereitung der Vergabe und der Mitwirkung bei der Vergabe hilft der Architekt dem Bauherrn, gut kalkulierte und vergleichbare Angebote zu erhalten. Er prüft diese und sorgt für Transparenz. Der Bauherr kann damit das für ihn optimale Angebot herausfiltern.
Auch nach Baubeginn steht der Architekt dem Bauherrn im Rahmen der Objektüberwachung während der Ausführung selbstverständlich zur Seite, wenn es beispielsweise Ärger mit dem Unternehmer gibt oder wenn die Abnahme ansteht. Die Anwesenheit und sachverständige Kontrolle bei allen für den Baufortschritt entscheidenden Arbeiten gehören zu seinen Grundleistungen.
Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt" und "Architektin" stellen dabei mit ihren Anforderungen an die notwendige Qualifikation, der Verpflichtung zur Einhaltung einer Berufsordnung oder auch der Überwachung durch eine Berufgerichtsbarkeit echten Verbraucherschutz dar. Der Architekt vertritt als objektiver Sachwalter ausschließlich die Anliegen des Bauherrn ohne eigene wirtschaftliche und finanzielle Interessen. Er erhält für seine Tätigkeit eine gesetzlich geregelte Vergütung, wie beispielsweise auch Ärzte oder Anwälte.
Als unabhängige Sachverständige stellen Architekten und Architektinnen ihre Dienstleistungen aber selbstverständlich auch für die Betreuung von Bauträger-Projekten zur Verfügung.
Stichwort kostengünstiges Bauen: Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, ist individuelles Bauen nicht teurer als ein Haus vom Bauträger, im Gegenteil. Denn setzen Architekt und Bauherr von Anfang an auf kostengünstige Planung und Ausführung, bieten sich ohne Einbuße an der Qualität viele Sparpotenziale.
Architekten oder Architektinnen unterstützen Sie in allen Phasen Ihres Bauvorhabens.
Dieser Artikel erscheint auf der Seite "Für Bauherren und Immobilienbesitzer" der Homepage der "AKBW".
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